Öffentliches Baurecht. Grundriß für Verwaltung und Wirtschaft.

Gaentzsch, Guenter
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1978

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 78/4576

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der für die Hand des Praktikers bestimmte Grundriß befaßt sich in zwei Hauptteilen mit dem Städtebaurecht und dem Bauordnungsrecht als den Hauptgegenständen des öffentlichen Baurechts. Im einzelnen fallen darunter die Vorschriften über die Bauleitplanung, deren Sicherung und Verwirklichung, über die Zulässigkeit von Vorhaben, über die Bodenordnung, die städtebauliche Eignung, die Grundstücksbewertung, über die Erschließung und die Erschließungsbeiträge, die Vorschriften über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsgesetz), das Bauordnungsrecht und das Baugenehmigungsverfahren nach den Landesbauordnungen. Weitere Rechtsgebiete wie das Recht der Raumordnung und Landesplanung, das Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, das Denkmalschutzrecht, das Straßenrecht das Immissionsschutzrecht wirken in diese Rechtsbereiche hinein und sind in ihren Auswirkungen vom Autor mit dargestellt worden. difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Köln: Deutscher Gemeindeverlag (1978), 319 S., Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen