Freiraumschutz durch räumliche Planung. Rechtliche Möglichkeiten eines landesplanerischen Gesamtkonzepts.
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1988
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SEBI: 88/6275
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Das Bemühen um einen wirksamen Schutz des freien Raums steht im Mittelpunkt der gegenwärtigen raumplanerischen Diskussion. Der Bundesgesetzgeber hat sich dieser Thematik durch die Verankerung einer "Bodenschutzklausel" im Baugesetzbuch und durch die Erweiterung des Katalogs der Grundsätze der Raumordnung um den "Schutz des Bodens" im Raumordnungsgesetz angenommen. In Anbetracht eines unvermindert anhaltenden Flächenverbrauchs kommt gerade auch der Frage besondere Bedeutung zu, mit welchen rechtlichen Instrumenten der Landesplanung ein effektiver Boden- und Freiraumschutz betrieben werden kann. Die Arbeit stellt das Modell eines denkbaren landesplanerischen Flächenschutzkonzepts vor und geht - am Beispiel der nordrhein-westfälischen Rechtslage - den hiermit verbundenen rechtswissenschaftlichen Fragestellungen nach. Sie behandelt die Rechtmäßigkeit plansätzlicher Aussagen unter dem Gesichtpunkt der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, erörtert das Verhältnis von Landesplanung und Fachplanung und befaßt sich schließlich mit dem Instrumentarium der Planergänzung und Plansicherung. chb/difu
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Münster: Selbstverlag (1988), XVI, 142 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1988)
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Serie/Report Nr.
Beiträge zum Siedlungs- und Wohnungswesen und zur Raumplanung; 122