Behördliche Warnkompetenzen im Bundesstaat. Zur Verteilung der Zuständigkeiten für Öffentlichkeitswarnungen im Verhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

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Baden-Baden

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ZLB: 94/2079

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DI
S

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Abstract

Im Bereich der behördlichen Öffentlichkeitsaufklärung ist die Warnung das stärkste Instrument zur Abwehr konkreter Gefahren im Umwelt- und Gesundheitsschutz (Fälle Tschernobyl, Glykolwein etc.). Der Autor stellt die bisher ungelöste Frage nach den Zuständigkeiten, die der dogmatischen Verwirrung den gesetzesfreien Grundrechtseingriff bei Bundeswarnungen letztlich zugrunde liegt. Er verteidigt die bundesstaatliche Kompetenzordnung und stellt fest: "Der Bund nimmt sich in Form der Öffentlichkeitswarnung ohne Kompetenz sicherheitsrechtlicher Themen an. Abgesehen von besonderen, unaufschiebbaren Dringlichkeitsfällen agiert er dabei verfassungswidrig..." (S. 160). Die Gemeinden können sich bei der amtlichen Bewertung gesellschaftlicher Phänomene in Form öffentlicher Warnungen nur dann auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht berufen, wenn ein konkreter Bezug zum örtlichen Wirkungskreis vorliegt. kmr/difu

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210 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 125