Richtplanung und Richtpläne nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung. Vortrag anläßlich der "Berner Tage für die juristische Praxis" am 14. und 15. März in Bern.
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1980
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ZZ
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IRB: Z 900
SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
SEBI: Zs 2586-4
BBR: Z 2513
IFL: I 4087
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Zusammenfassung
Das schweizerische Bundesgesetz über die Raumplanung geht im Vergleich mit den ausländischen Gesetzeswerken eigene Wege, indem das Gesetz es den Kantonen überlässt, ob und in welcher Art sie innerkantonal die Richtplanung und die Richtpläne für die Ebene der Regionen und der Gemeinden vorsehen wollen. Der Autor behandelt Funktion, Inhalt, Darstellung, Verbindlichkeit und Erlass der Richtpläne. bm
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Schlagwörter
Recht , Raumordnung , Raumplanungsgesetz , Richtplanung , Funktion , Inhalt , Darstellung , Verbindlichkeit , Erlass
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DISP, Zürich (1980)Nr.58, S.5-10, Lit.
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Stichwörter
Recht , Raumordnung , Raumplanungsgesetz , Richtplanung , Funktion , Inhalt , Darstellung , Verbindlichkeit , Erlass