Kosten der Heizungsumstellung sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand. Neue gesicherte günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Wichtige Ergänzung zum Urteil vom 13.3.79 - BStBl.1979 II 435 - FWW 12/79, S.264.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Der Ersatz von Kohleöfen durch eine Zentralheizungsanlage geht nicht über die Modernisierung hinaus. Eine bauliche Anpassung eines Hauses an die Zeitumstände bedeutet weder Substanzvermehrung noch Wesensänderung, sondern lediglich Modernisierung. Eine diesbezügliche Heizungsumstellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand und kein Herstellungsaufwand. hb
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Wohnungsrecht, Steuerrecht, Heizungsumstellung, Kohleofen, Zentralheizung, Modernisierungsmaßnahme, Erhaltungsaufwand, Rechtsprechung
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 34(1980)Nr.2, S.34
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Wohnungsrecht, Steuerrecht, Heizungsumstellung, Kohleofen, Zentralheizung, Modernisierungsmaßnahme, Erhaltungsaufwand, Rechtsprechung