Das Recht auf Demonstration.
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1973
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SEBI: 78/3974-4
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Zusammenfassung
Das Demonstrationsrecht entstand als Mixtum Compositum aus Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt vor allem auf dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Aus der qeschichtlichen Entwicklung des Demonstrationsrechts blieb der Demonstration der Anstrich des Negativen - sowohl aus der Sicht des "Mannes auf der Straße'' wie der Ordnungskräfte. Dies ist in einer Demokratie problematisch. Es gilt, den Begriff der öffentlichen Ordnung neu auszulegen und zu zeigen, daß das Versammlungs- und Demonstrationsrecht in einer Demokratie zu einem positiven Recht, nämlich der von der Verfassung zugelassenen kollektiven Meinungsäußerung geworden ist. Der Autor untersucht die verfassungsrechtliche Garantie der Demonstration. Er verfolgt die Frage, ob Demonstrationen nur als Massenwillensäußerungen legal sind, inwieweit nicht auch Spontan- und Einzeldemonstrationen abgesichert werden müßten. Aus den Ergebnissen der Arbeit und einem Vergleich zwischen der Bundesrepuplik und Österreich zieht der Autor Schlußfolgerungen zum Entwurf für ein modernes Versammlungsgesetz in Österreich. sw/difu
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Graz: (1973), 113 S., Lit.