Die vorzeitige Besitzeinweisung nach §44b EnWG.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Die Durchführung eines Enteignungsverfahrens ist bis zu seinem Abschluss oftmals zeitaufwendig und langwierig. In vielen Fällen käme es daher zu unvertretbaren Verzögerungen wichtiger, der Allgemeinheit dienender Vorhaben, wenn erst der Abschluss des Verfahrens abgewartet werden müsste, bis mit dem Bau des Vorhabens begonnen werden darf. Verschiedene Fachgesetze enthalten daher Vorschriften, die es der Enteignungsbehörde ermöglichen, eine vorzeitige Besitzeinweisung auszusprechen, wenn die sofortige Ausführung der beabsichtigten Maßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls dringend geboten ist, so auch das Energiewirtschaftsgesetz in § 44b für den Bau von Hochspannungsfreileitungen, Erdkabeln und Gasversorgungsleitungen.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 7

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S. 274-280

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