Kommunen, Bürger und Verwaltungsgerichte.

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1984

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SEBI: 84/2204

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Zusammenfassung

Das Verhältnis zwischen Kommunen und Bürgern, aber auch zwischen Kommunen und Verwaltungsgerichten ist angespannt. Dies liegt nur zu einem Teil an dem durch unsere Verfassung normierten Prinzip der Gewaltenteilung und dem damit einhergehenden natürlichen Spannungsverhältnis. Zahlreiche Probleme rühren nach Auffassung der Betroffenen vielmehr daher, daß die verschiedenen Organe der Staatsgewalt - Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung - zu wenig Rücksicht auf die gegenseitigen Funktionen und Arbeitsweisen nehmen. So beklagen sich die Kommunen einerseits über das zunehmende Gestrüpp an Vorschriften, andererseits über das als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung empfundene Ausmaß der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Das Land Nordrhein-Westfalen hat es übernommen, vom 7. bis 18. März 1983 erstmals eine Tagung an der Richterakademie zu diesem Thema zu veranstalten. Dadurch sollte vor allem ein Beitrag zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Kommunalbehörden und Verwaltungsgerichten, gleichzeitig aber auch zwischen Kommunen und Bürgern geleistet werden. difu

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Heidelberg: C.F.Müller (1984), VII, 139 S., Tab.; Lit.

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Justiz und Recht; 1

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