Selbstverantwortung und Solidarverantwortung im Sozialrecht. Strukturen und Funktionen der sozialrechtlichen Relevanz des Selbstverschuldens des Leistungsberechtigten.
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SEBI: 84/1284
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Zusammenfassung
Während im Zivilrecht die Prinzipien des Verschuldens als Haftungskriterien angesehen werden, will das Sozialrecht die schadenbringenden Zufälle des täglichen Lebens auffangen. Das Verschuldensprinzip im Sozialrecht stellt sich daher als Prinzip der Begrenzung kollektiver Einstandspflicht dar, z. B. im Falle der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalles. Es ist insoweit das besondere Anliegen der Untersuchung, neben den Erscheinungsformen des sozialrechtlichen Verschuldensprinzips dessen besonderen Stellenwert, dessen dogmatische Relevanz innerhalb des Sozialrechts herauszuarbeiten. Die differenzierte Ausprägung der Verschuldensrelevanz gibt zugleich Aufschluß über den rechtstheoretischen Ort, den das Sozialrecht heute einnimmt. Daneben wird untersucht, mit welcher Intensität die Sozialrechtsordnung der Bundesrepublik den dem Verschuldensprinzip immanenten Gedanken der personalen Verantwortung für selbstbestimmtes Verhalten aufgenommen, dogmatisch verarbeitet und je nach den verschiedenen sozialpolitischen Zwecksetzungen fortentwickelt und gegebenenfalls umgestaltet hat. kp/difu
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Sozialrecht, Schuld, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Sozialpolitik, Sozialhilfe, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Arbeit, Verwaltung, Recht
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Bonn: Röhrscheid (1983), 536, XVI S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1982)
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Sozialrecht, Schuld, Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Sozialpolitik, Sozialhilfe, Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Arbeit, Verwaltung, Recht