Raumordnungspläne und gemeindliche Selbstverwaltung. Die Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.

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SEBI: Ser 121-80

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Besonders deutlich wird der tiefe Eingriff von Raumordnung und Landesplanung in das kommunale Selbstverwaltungsrecht an der Grundentscheidung des BBauG, nach der die Ziele von Raumordnung und Landesplanung der gemeindlichen Planung vorgeordnet sind. Die Frage nach Art und Umfang der Anpassungspflicht der Gemeinden an die übergeordnete Rahmenplanung ist zugleich entscheidend für das Gelingen der raumordnenden Maßnahmen und die Möglichkeiten gemeindlicher Planungstätigkeit. Die rechtlichen Unklarheiten über die in # 1 Abs. 3 BBauG geforderte Anpassung stehen in einem Mißverhältnis zur praktischen Bedeutung dieser Vorschrift. In der Diskussion dieser Problematik wird auch die entsprechende Gerichtspraxis berücksichtigt, denn sobald der augenblickliche Mangel an verbindlichen Zielen in der Planung auf höherer Ebene beseitigt ist, werden zunehmend Konflikte aus diesem Rechtsbereich vor die Gerichte getragen werden.

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Anpassung, Raumordnung, Landesplanung, Gemeinde, Bauleitplanung, Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft

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Bonn, Stadtbau-Verl.(1970) XXXIX/153 S., Abb.; Lit.; Zus.(jur.Diss.; Hamburg 1968)

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Anpassung, Raumordnung, Landesplanung, Gemeinde, Bauleitplanung, Kommunalrecht, Selbstverwaltung, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft

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Schriften des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung; 80