Verordnung über gefährliche Stoffe - Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-. Textausgabe mit amtlicher Begründung und Stoffliste.

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SEBI: 88/27
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Vom 1. Oktober 1986 gilt eine neue Verordnung über den Umgang und das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe. Das neue Recht soll Menschen vor Gesundheitsgefahren und die Umwelt vor Schädigungen schützen. Dabei geht es um den Schutz der Arbeitnehmer, die mit solchen gefährlilchen Stoffen an ihrem Arbeitsplatz in Berührung kommen und es geht um den Schutz des Verbrauchers. Die Verordnung enthält besondere Vorschriften für den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, für den Umgang mit sehr giftigen Gefahrstoffen, für den Umgang mit leicht entzündlichen, explosionsfähigen Gefahrstoffen. Die bei den Arbeitnehmern regelmäßig durchzuführenden Vorsorgeuntersuchungen sind in einer Liste zusammengefaßt. Außerdem enthält die Verordnung eine Liste gefährlicher Stoffe und Zubereitungen. difu

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Schlagwörter

Umweltschutz, Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Vorsorge, Gefahrstoff, Verordnung, Gefahrstoffliste, Recht, Umwelt

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Köln: Kohlhammer (1987), VII, 299 S., Abb.; Tab.

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Umweltschutz, Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Vorsorge, Gefahrstoff, Verordnung, Gefahrstoffliste, Recht, Umwelt

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