Das neue Schutzgut Fläche in der Umweltverträglichkeitsprüfung.

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Heidelberg

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0172-1631

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ZLB: R 271 ZB 1160

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Abstract

Während die Flächeninanspruchnahme im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen bereits mittelbar - insbesondere über das Schutzgut Boden - Berücksichtigung findet, verlangt der europäische Gesetzgeber nunmehr die Aufnahme des Schutzgutes Fläche in die Kataloge der nationalen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Der deutsche Gesetzgeber ist dem geräuschlos nachgekommen und auch das bisherige Schrifttum hat das neue Schutzgut eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Für Vorhabenträger, Planungsbüros und Genehmigungsbehörden als Anwender des neuen Tatbestandsmerkmals stellt sich indes die ganz praktische Frage, wie mit der Fläche als Schutzgut umzugehen ist und wie etwaige Auswirkungen auf diese in gutachterlichen Unterlagen darzustellen sind. Der Beitrag diskutiert, ob durch die Erweiterung des Schutzgutkataloges tatsächlich ein neuer Regelungs- und Bewertungsgegenstand im deutschen Recht geschaffen worden ist. Dabei zeigen die Ausführungen, dass die Möglichkeiten der Darstellung einer Flächeninanspruchnahme auf einem schmalen Grat zwischen der reinen Vorhabensbeschreibung einerseits und der inhaltlichen Auseinandersetzung mit weiteren Schutzgütern andererseits verläuft.

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Natur und Recht : Zeitschrift für das gesamte Recht zum Schutze der natürlichen Lebensgrundlagen und der Umwelt

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Nr. 2

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S. 98-104

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