Merkblatt über das Erschließungsrecht nach dem Bundesbaugesetz 123-135. 7., überarb. Aufl.
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1980
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SEBI: 80/6537
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AH
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Zusammenfassung
Die Erschließung nach r r 123 bis 135 des Bundesbaugesetzes (BBauG) dient der Verwirklichung des Bebauungsplanes und umfaßt neben der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Flächen diejenigen baulichen Maßnahmen, welche die bauliche Nutzung des Baulandes durch Herstellung der für die Allgemeinheit bestimmten Anlagen ermöglichen und erleichtern. In dieser Broschüre wird der Text des BBauG erläutert sowie auf die gerichtlichen Entscheidungen dazu hingewiesen. Insbesondere bemüht sich die Schrift um Klärung der Fragen nach Umfang und Zulässigkeit von Erschließungsmaßnahmen und der Erhebung des Erschließungsbeitrages. mst/difu
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Köln: Selbstverlag (1980), 56 S., Lit.