Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) - im Zieleinlauf!

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: Kws 253 ZB 1236
BBR: Z 658

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Abstract

Die neue, bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen steht kurz vor ihrer gesetzlichen Einführung. Sie knüpft an die bisherigen Regelungen der 16 Länder an und führt die Einstufung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK), das redundante Sicherheitskonzept sowie die Anforderungen an Betreiber, Sachverständige und Fachbetriebe fort. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Anforderungen an die Rückhaltung bei Versagen der ersten Barriere. Dazu zählen auch die Anforderungen an Lagerflächen, was insbesondere Konsequenzen für die Bauwirtschaft hat. Der Beitrag erläutert die einzelnen Regelungen.

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 6

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S. 255-268

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