Grundsätze der Landschaftsplanung.

Jacsman, J.
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1974

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Dem Inhalt nach erfasst die Landschaftsplanung die Sachbereiche: Schutz (Natur- und Landschaftsschutz, Grundwasserschutz, Gefahrenschutz), Grundnutzung (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Abbau), Erholung (Erholungsgebiete und Erholungseinrichtungen) sowie die Gestaltung (Beseitigung und Verhinderung von Landschaftsschäden). Der Vorgang der Landschaftsplanung besteht aus drei Hauptphasen. In der Phase der Fachplanungen werden auf Grund von Landschaftsbewertungen die von den verschiedenen Fachgebieten beanspruchten Flächen und Objekte voneinander unabhängig ermittelt. In einer zweiten Phase werden die einzelnen Gebietsansprüche aufeinander abgestimmt. Das Ergebnis wird schließlich mit den Konzepten der übrigen Teilplanungen der Raumplanung konfrontiert, mit dem Ziel zu einem Gesamtkonzept der Raumplanung zu gelangen. (y)

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Schweizer Bauzeitung 92(1974), Nr.26, S.609-611, Abb., Lit.

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