Die zentrale Bedeutung von Entwicklungszentren bei Fortschreibung und Vollzug des Bundesraumordnungsprogramms.
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SEBI: Zs 2548-4
BBR: Z 703
IRB: Z 885
BBR: Z 703
IRB: Z 885
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Zusammenfassung
Der Entstehung von Entwicklungszentren liegt ein Wachstumspolkonzept, nicht aber ein Versorgungskonzept zugrunde, was bedeutet, ,,daß Wachstumspole erst ab einer bestimmten Größenordnung Impulse auf den entsprechenden Teilraum ausstrahlen können. Zentrum und Teilraum müssen nach Ablauf einer Zeit bevorzugter Förderung. . . aus sich heraus in der Lage sein, den Entwicklungsstand zu halten''. Zur Verfahrensweise für die Bestimmung von Entwicklungszentren liegen unterschiedliche Auffassungen vor einmal, daß Entwicklungszentren erst festzulegen sind, wenn man das zur Verfügung stehende Entwicklungspotential kennt, zum anderen werden die Zentren für Teilräume flächendeckend bundesweit festgelegt, wobei die Entwicklungsbedürftigkeit der Teilräume analysiert und sodann die Entwicklungszentren bestimmt werden. Von großer Bedeutung ist es nach Meinung des Verf., daß die Entwicklungszentren in ein passendes System von Planungsräumen eingebettet werden, dazu müssen die bestehenden Planungsräume der Raumordnung und der Landesplanungen sowie der Fachplanungen überprüft werden.
Beschreibung
Schlagwörter
Entwicklungsschwerpunkt, Wachstumspol, Raumordnungsprogramm
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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1976), 7, S. 317-322
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Entwicklungsschwerpunkt, Wachstumspol, Raumordnungsprogramm