Rechtlich privilegierte Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
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Abstract
Die öffentliche Auftraggebereigenschaft kraft rechtlicher Exklusivität erweitert den persönlichen Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts über die klassischen Vergabestellen hinaus. Zum einen werden Personen des privaten, nicht öffentlichen Rechts erfasst. Zum anderen müssen die privaten Unternehmen in keinem Näheverhältnis zur öffentlichen Hand stehen. Ausreichend ist, dass die sektorale Unternehmenstätigkeit auf Grund von besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgeübt wird. Privatunternehmen können allein wegen ihrer normativen Sonderstellung dem europäischen Vergaberecht unterfallen. Dies führt zu zahlreichen Anwendungsfragen in der Beschaffungspraxis.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 9
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S. 541-547