Grabungsschutzgebiet und Archäologisches Reservat.
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Datum
1990
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ZZ
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IRB: Z 1642
SEBI: Zs 3238-4
SEBI: Zs 3238-4
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Dokumenttyp (zusätzl.)
KO
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Zusammenfassung
Die Situation bei den Bodendenkmalen ist grundverschieden, und der Schutz des Bestandes hängt von den Informationen über Vorhandensein und Erhaltungszustand ab. Theoretisch können entsprechende Objekte nach 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes unter Schutz gestellt werden. Die Schwierigkeiten in der Praxis werden anhand von Beispielen erläutert. (str)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, 10(1990), Nr.4, S.183-187, Abb.