BayVGH, Urteil vom 26.11.1979 Nr.51 XIV 78 - rechtskräftig.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Errichtung eines Rinderstalles mit darunter liegender Dunggrube in einer bestehenden Scheune. Die angefochtene Baugenehmigung verletzt Nachbarrechte, da keine Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften über Abstandsflächen ausgesprochen wurde und die vorgesehenen Auflagen nicht ausreichend sind, um Beeinträchtigungen der angrenzenden Wohnbebauung auszuschließen. Da es sich bei diesen Gesichtspunkten nicht um abtrennbare Teile des Baugenehmigungsbescheides handelt, muss dieser insgesamt aufgehoben werden. Zu den (erleichterten) Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall Befreiung erteilt werden kann. bm
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Landesbauordnung, Artikel 88, Artikel 6, Nachbarschutz, Abstandsfläche, Befreiung, Landwirtschaftlicher Betrieb
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Bayerische Verwaltungsblätter, München 111(1980)Nr.13, S.405-407
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Landesbauordnung, Artikel 88, Artikel 6, Nachbarschutz, Abstandsfläche, Befreiung, Landwirtschaftlicher Betrieb