Nahverkehrsabgaben - zulässige Instrumente zur Verringerung des IV. Zu einem Rechtsgutachten über die Entlastung der Städte vom Individualverkehr durch Abgaben.

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0722-8287

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IRB: Z 1525
ZLB: Zs 3393-4
BBR: Z 529

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Abstract

Zur Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr sind verschiedene Abgabenlösungen rechtlich möglich. Eine Innenstadtzufahrtsabgabe, die von den Autofahrern erhoben wird, die bestimmte Innenstadtbereiche befahren wollen, kann als Gebühr erhoben werden, die neben ihrer Vorteilsausgleichfunktion auch einen Lenkungszweck erfüllt. In rechtlich unproblematischer Weise könnte diese Gebühr sich an der Höhe von ÖPNV-Zeitkarten orientieren, aber auch etwa das Doppelte dieses Preises erreichen. von Arbeitgebern kann auf rechtlich zulässige Weise eine Pendlerabgabe erhoben werden, von den Veranstaltern von Großveranstaltungen eine Großveranstaltungsabgabe. Aus dem Aufkommen dieser Abgaben werden der Ausbau des ÖPNV sowie ÖPNV-Tickets für die Pendler oder Besucher von Großveranstaltungen finanziert. (-z-)

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Der Nahverkehr

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Nr.5

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S.8-12

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