Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken.

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GU
EDOC

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Abstract

Die Gutachter sind gebeten worden, die Konsequenzen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für das auf kommunaler Ebene vorzuhaltende Bildungsangebot im Schulbereich zu untersuchen und die sich hieraus möglicherweise ergebende, zusätzliche finanzielle Belastung der Städte, Gemeinden und Kreise abzuschätzen. Die rechtliche Bewertung der neuen oder veränderten Schulträgeraufgaben und der hieraus resultierenden finanziellen Belastungen ist nicht Gegenstand des Gutachtens, sondern ausdrücklich nur die Quantifizierung der zusätzlichen finanziellen Lasten. Dabei geht es aber explizit um die Auswirkungen für die einzelnen Schulträger und nicht um die Bilanz von Be- und Entlastungen auf Landesebene. Daher wird im vorliegenden Gutachten am Beispiel von zwei Kommunen in Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen und des Kreises Borken, geprüft, wie hoch die zu erwartenden Kosten für diese Kommunen sind.

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170 S.

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