Nachbarschutz durch Nachbarbeteiligung am Baugenehmigungsverfahren.
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Im Verwaltungsrecht ist effektiver Grundrechtsschutz nicht auf die gerichtliche Kontrolle beschraenkt, sondern muss schon durch das behoerdliche Verfahren geleistet werden. Die eigenstaendige Rechtsschutzfunktion des Verwaltungsverfahrens wird fuer den baurechtlichen Nachbarschutz im Baugenehmigungsverfahren untersucht; dabei geht es um die Frage, ob an dem vom Bauherrn betriebenen Verfahren alle diejenigen Nachbarn beteilt werden koennen oder muessen, die die erteilte Baugenehmigung wegen Verletzung ihrer Rechte anfechten koennten. rh
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Recht, Bauordnungsrecht, Nachbarrecht, Nachbarklage, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Nachbarschutz, Nachbarbeteiligung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.18, S.961-967, Lit.
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Recht, Bauordnungsrecht, Nachbarrecht, Nachbarklage, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Nachbarschutz, Nachbarbeteiligung