Öffentlich-rechtliche Wettbewerbsbeschränkungen.
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1967
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SEBI: FG 293
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Zusammenfassung
Theoretisch gibt es zwei extreme Möglichkeiten für den Vollzug wirtschaftspolitischer Maßnahmen durch die öffentliche Hand: entweder richtet die Regierung ihre Handlungen an einem Leitbild aus, an das sie sich konsequent hält, oder sie arbeitet ohne jede Konzeption, ohne Leitbild oder "Ideologie". Da ein völlig konzeptionsloses Wirken auf die Dauer zu schweren Fehlentwicklungen führt, andererseits aber die Anforderungen des wirtschaftspolitischen Alltags immer wieder zu Verstößen gegen die eigenen Maximen zwingen, liegt die wirtschaftspolitische Praxis in aller Regel zwischen beiden Extrempunkten. Der Verfasser untersucht, inwieweit die praktischen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik mit den verkündeten Grundsätzen in Einklang standen. Er beschränkt sich hierbei auf die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Problematik wird an zahlreichen praktischen Beispielen erläutert. Bei der Zugrundelegung eines neoliberalen Ausgangspunkts kommt die Arbeit zum Ergebnis, daß in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die eigene Konzeption verstoßen wird. chb/difu
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Köln: Heymann (1967), 109 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Innsbruck 1966)
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Serie/Report Nr.
FIW-Schriftenreihe; 38