Monitoring in der Raumordnungsplanung. Die Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung von Regionalplänen auf die Umwelt.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Durch die Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) besteht nicht nur die Verpflichtung einer Umweltprüfung von Plänen und Programmen, sondern die Behörden müssen darüberhinaus ein Monitoring durchführen. Während es für das Monitoring von Bauleitplänen bereits erste Untersuchungen gibt, beschäftigt sich der Beitrag mit dem Monitoring von Regionalplänen. Bisher haben drei Länder (Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt) landesgesetzliche Regelungen für ein Monitoring geschaffen. Die Abhandlung umfasst neben einer Bewertung der gesetzlichen Monitoring-Regelungen am Maßstab des Rechts auch einen an die Praxis gerichteten Teil, in dem erste Ansätze und Erfahrungen mit dem Monitoring von Regionalplänen dargestellt und beurteilt werden. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 23
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S. 1345-1356