Was wird aus dem Bundesbaugesetz?

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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Ausgehend von der Urfassung des BBauG vom 23.6.1960 und ihrer Würdigung geht der Autor auf die immer kürzer werdenden Fristen zwischen den Novellen und die heutige allgemeine Situation der Gesetzgebung ein. Nach der Novelle 1976 ("Gesetz zur Änderung des BBauG") folgte 1979 das "Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und Erleichterung von Investitionsvorhaben in Städtebaurecht"; zur Zeit wird im Bundestag die dritte Novelle des BBauG ("Gesetz zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland") beraten. Der Gesetzgeber hat offensichtlich die Fähigkeit zu konzentrierter Sprache verloren; er wil zunehmend alle denkbaren Fallgestaltungen in seinen Bestimmungen erfassen und verliert sich damit in einem Durcheinander von Grundsatz, Ausnahme, Ausnahmen von der Ausnahme und Sonderregelungen. Die Folge sind Unklarheiten in der Praxis. bm

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Recht, Bundesbaugesetz, Novellierung, Ursache, Kritik, Praxis, Anwendbarkeit

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Deutsches Verwaltungsblatt (1982)Nr.3/4, S.130-135, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Novellierung, Ursache, Kritik, Praxis, Anwendbarkeit

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