Entnahme einer Grundstücksfläche aus dem Betriebsvermögen bei Bebauung zu privaten Zwecken. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.3.1980 - VIII R 151/76.
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Zusammenfassung
Eine Grundstücksfläche wird dem Betriebsvermögen entnommen, wenn auf ihr ein Gebäude errichtet wird, das privaten Zwecken dient. Daraus folgt, dass ein mit einem Betriebsgebäude bebautes Grundstück oder dessen Teil zum Betriebsvermögen gehört, wie ein privaten Zwecken dienendes Grundstück oder dessen Teil Privatvermögen ist. Kann das Gebäude dem einen oder dem anderen Zweck objektiv dienen, so kommt es darauf an, wie der Steuerpflichtige es tatsächlich behandelt, welchem Zweck er es also widmet. rh
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Bebauung, Baubetriebswirtschaft, Finanzen, Betriebsvermögen, Grundstück, Entnahmegewinn, Steuerrecht, Rechtsprechung, Finanzwesen
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Betriebs-Berater 35(1980)Nr.33, S.1728-1729, Lit.
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Bebauung, Baubetriebswirtschaft, Finanzen, Betriebsvermögen, Grundstück, Entnahmegewinn, Steuerrecht, Rechtsprechung, Finanzwesen