Lärmschutz. Themenschwerpunkt.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Die Planung von Maßnahmen zur Lärmreduzierung erfordert in den Kommunen ressortübergreifendes Denken. Die bisher im Zuge der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) gewonnenen Erfahrungen gilt es in die weitere Lärmaktionsplanung zu integrieren. Die erste Stufe der durch die EU-Richtlinie geforderten Lärmkartierung ist in Deutschland abgeschlossen. Es wurden rund 17.000 Kilometer Hauptverkehrsstraßen, 4.400 Kilometer Haupteisenbahnstrecken, neun Großflughäfen und 27 Ballungsräume erfasst. Die Herangehensweise bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen durch die Kommunen oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden umfasst im Wesentlichen vier Handlungsblöcke: 1. Bestandsanalyse (Auswertung der Lärmkarten und der bereits vorliegenden Planungen; 2. Maßnahmenplanung (Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Lärmminderung); 3. Wirkungsanalysen (Darstellung der voraussichtlichen Reduzierung von Lärmbetroffenheit); 4. Kommunikation (Abstimmung der Planung in der Verwaltung und Kommunalpolitik sowie Information und Beteiligung der Öffentlichkeit). Vor diesem Hintergrund sind in dem Themenschwerpunkt folgende Beiträge versammelt: E. Heinrichs / M. Hintzsche: Kommunale Daueraufgabe (S. 42-43); Verkehrslärm stört - Umfrage (S. 43); Schmal und effektiv - Schallschutzwände (S. 43); M. Bonacker: Mit den Menschen im Dialog (S. 44-45); Rolle des Internets - Bürgerbeteiligung (S. 45).

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Der Gemeinderat

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Nr. 7/8

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S. 42-45

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