Der Zugang zu genetischen Ressourcen nach dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem deutschen Recht.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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ZLB: 97/1101

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GU
RE

Zusammenfassung

Das für die Bundesrepublik Deutschland am 21. März 1994 in Kraft getretene Übereinkommen über die biologische Vielfalt geht von der Souveränität der Staaten über ihre genetischen Ressourcen aus und betont das Recht der Staaten, den Zugang zu diesen Ressourcen zu bestimmen. Gegenstand, Anwendungsbereich und Struktur dieses Rechts werden eingangs ausführlich erörtert. Auf dieser Grundlage wird untersucht, wie eine Regelung des Zugangs für die Bundesrepublik Deutschland gestaltet werden kann. Rechtliche Ansatzpunkte und rechtliche Grenzen nach deutschem Recht bzw. dem Übereinkommen werden dargelegt. Es wird außerdem diskutiert, mit welchen Regelungen die Bundesrepublik zum Vollzug des Übereinkommens durch Sanktionierung des Erwerbs, der Einfuhr und des Gebrauchs mißbräuchlich erlangter genetischer Ressourcen beitragen kann. Die in dem Übereinkommen an die Gewähr des Zugangs geknüpften Gebote der Teilhabe an Forschungen, Technologien und Ergebnissen werden abschließend im Hinblick auf ihre Realisierung vorgestellt. difu

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134 S.

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