Kommunalrechtliche Aspekte des Ältestenrates in Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

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Baden-Baden

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1613-0235

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ZLB: R 632 ZB 6914

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Abstract

In vielen Städten, Gemeinden und Kreisen gibt es Ältestenräte, in denen sich Bürgermeister und Fraktionen zu informellen Besprechungen treffen. Der Begriff "Ältestenrat" wird jedoch nicht einheitlich verwendet. Die Bezeichnungen für dieses Gremium sind unterschiedlich, z.B. Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Infogremium etc. Immer wieder stellen sich hier Fragen, wie: Wer darf teilnehmen? Was wird dort beraten? Sind die Gespräche vertraulich? Gibt es ein Protokoll? Sind Entscheidungen verbindlich? Wer lädt ein und wer führt den Vorsitz? Soll es verbindliche Regelungen geben?

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Kommunaljurist : KommJur ; Rechtsberater für Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und kommunale Wirtschaftsunternehmen

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Nr. 3

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S. 81-85

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