Vorsorgewerte/-anforderungen für Böden. Fachkonzept zur Ermittlung von Erheblichkeitsschwellen gemäß Abs. 1 Punkt 2 BbodSchV ("Stoffliche Eignung in besonderem Maße" und "erhebliche Anreicherung"). Entwicklung, Anwendung, Fortschreibungsbedarf.

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Berlin

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ZLB: 2002/2628-4

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Abstract

Gemäß § 8 BBodSchG sind Vorsorgewerte gekennzeichnet durch die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung durch zusätzliche Stoffeinträge. Das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen ... ist dann zu besorgen, wenn ... eine erhebliche Anreicherung von anderen Stoffen erfolgt ist, die aufgrund ihrer Krebs erzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder toxischen Eigenschaften in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Bodenveränderungen hervorzurufen." Dementsprechend wurde die Aufgabe gestellt, eine fachlich-technische Anleitung zu erstellen, die die Bestimmungen des BBodSchG und der Verordnung umsetzt und fachlich ausfüllt. Die erarbeitete Anleitung umfasst Grundsätze für die Ableitung von Erheblichkeitsschwellen und gibt an, was unter "erheblicher Anreicherung" verstanden werden kann. Neben der Erarbeitung von Ableitungsgrundsätzen wurde eine Umsetzung für prioritäre Stoffe durchgeführt. Dabei orientierten sich die zu untersuchenden Stoffe an den Kategorien 1 und 2 nach § 4a-Gefahrstoffverordnung sowie an weiteren, häufig nachgewiesenen Bodenkontaminationen, die (vermutete) kanzerogene Eigenschaften besitzen. Die Anleitung betrachtet die orale Aufnahme von Boden und die inhalative Aufnahme von kontaminierten Bodenpartikeln und bezieht darüber hinaus den Wirkungspfad Boden - Grundwasser ein. Durch Anwendung der Ableitungsgrundsätze konnten für 21 Stoffe Erheblichkeitsschwellen kalkulatorisch ermittelt werden. difu

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71 S., Anh.

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Texte; 13/02