Vorprogrammierte Nutzungsänderung durch neue Formen der Landwirtschaft?

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Die Entwicklung des § 35 BBauG ist trotz seiner zweimaligen Novellierung in den Jahren 1976 und 1979 noch immer nicht abgeschlossen. Die ursprünglich befürchtete Zersiedlung ist dank der einschränkenden Rechtsprechung nicht eingetreten. Die jüngste Rechtsprechung des BVerwG gibt nun allerdings dieser Furcht neue Nahrung durch eine geänderte Definition des Landwirtschaftsbegriffs, ausgelöst durch den neuerlichen Strukturwandel in der Landwirtschaft. Der Begriff der Landwirtschaft wird nun erweiternd definiert und darüber hinaus wird für landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche - und damit für nicht privilegierte - Betätigungen eines Landwirts die Möglichkeit geschaffen, an der Privilegierung der Landwirtschaft zu partizipieren. Der Beitrag behandelt insbesondere die Probleme der Einordnung dieser neuen Rechtssituation in die Systematik des § 35 BBauG und den möglichen Schutz des Außenbereichs und eventuell mögliche abträgliche Folgen. (Roe)

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Schlagwörter

Außenbereich, Landwirtschaft, Begriffsbestimmung, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Paragraph 35, Schutzbedürftigkeit, Diskussionsbeitrag, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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In: Baurecht, 17(1986), Nr.1, S.1-6, Lit.

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Außenbereich, Landwirtschaft, Begriffsbestimmung, Nutzungsänderung, Rechtsprechung, Paragraph 35, Schutzbedürftigkeit, Diskussionsbeitrag, BVerwG-Urteil, Recht, Bundesbaugesetz

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