Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) mit 1.-22. BlmSchV, TA Luft, TA Lärm, Umweltrahmengesetz, UVP-Gesetz, Umwelthaftungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, EG-Umwelt- Audit-Verordnung. Textausgabe. 10. Aufl.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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ZLB: 95/4101

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RE

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Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung und Anlagensicherheit haben ihre gesetzliche Grundlage vor allem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem unter umweltpolitischen und industriepolitischen Aspekten bedeutendsten Umweltschutzgesetz. Seine umweltpolitische Bedeutung liegt in der anspruchsvollen Zielsetzung, einen die Luftreinhaltung, die Lärmbekämpfung, den Schutz vor Erschütterungen und die Anlagensicherheit umfassenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und anderen Gefahren sicherzustellen. Seine industriepolitische Bedeutung ergibt sich daraus, daß fast alle industriellen und gewerblichen Anlagen vor Inbetriebnahme einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedürfen und daß diese Anlagen während des Betriebes unter einer ständigen staatlichen Umweltkontrolle stehen. Das BImSchG ist deshalb faktisch ein Anlagenzulassungsgesetz, in das ein umfassender Umweltschutz integriert ist. difu

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XXXIX, 595 S.

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