Enteignungsrecht - Blockierung einer Gesteinsausbeute durch den Sicherheitsabstand von der Straße. Art. 14 GG; § 14 Abs.1 Nds. EnteigG. BGH, Urteil vom 8.2.19979.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Ein Entschädigungsanspruch wegen der Wertminderung eines Grundstücks kann entstehen, wenn ein Teil des Geländes für Straßenbauzwecke enteignet wurde und auf der dem Eigentümer verbliebenen Fläche die Ausbeute von Gesteinsvorkommen mittels Sprengungen blockiert ist, weil ein Sicherheitsabstand von der Straße eingehalten werden muss. Die Entscheidung beruht auf folgenden §§: Art. 14 GG, 14 Abs. 1 Nds. EnteigG. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Verkehr, Straßenverkehr, Enteignung, Wertminderung, Restgrundstück, Gesteinsausbeute, Sicherheitsabstand, Entschädigung, Rechtsprechung, BGH-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Baurecht 10(1979)Nr.6, S.506-509, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Verkehr, Straßenverkehr, Enteignung, Wertminderung, Restgrundstück, Gesteinsausbeute, Sicherheitsabstand, Entschädigung, Rechtsprechung, BGH-Urteil