Verwaltungsverfahren bei Bauvorhaben der Bundeswehr und der US-Streitkräfte.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Durch die Neufassung der bayerischen Bauordnung sind in Bezug auf Bauvorhaben der Streitkräfte erhebliche Änderungen eingetreten. Die Stellung der Behörden und Kommunen im Kenntnisabgabe- und im Zustimmungsverfahren. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden. Die bauplanungsrechtliche Prüfung der Vorhaben der Bundeswehr durch die bayerische Bauordnung nicht berührt. Durch die Ausweitung des Kenntnisgabeverfahrens wird die Durchsetzungsmöglichkeit des Bundesverteidigungsministers erweitert. Bauvorhaben der amerikanischen Streitkräfte sollen grundsätzlich von deutschen Behörden durchgeführt werden. Bei der Durchführung von Bauvorhaben durch die amerikanischen Streitkräfte selbst ist die Einwirkungsmöglichkeit der deutschen Behörden gering. Auflagen deutscher Behörden sind rechtlich nicht durchsetzbar. Im Falle von Unstimmigkeiten sind die deutschen Behörden auf den diplomatischen Weg verwiesen. -z-

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Verwaltungsrecht, Bauvorhaben, Gemeinde, Verwaltungsverfahren, Bundeswehr, Landesverteidigung, Militär, Beteiligung, Baunormungsrecht, Einflussmöglichkeit, Einwirkung, Militärwesen

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 115(1984)Nr.6, S.161-166, Lit.

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Verwaltungsrecht, Bauvorhaben, Gemeinde, Verwaltungsverfahren, Bundeswehr, Landesverteidigung, Militär, Beteiligung, Baunormungsrecht, Einflussmöglichkeit, Einwirkung, Militärwesen

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