Anhörung von Verbänden bei Straßenplanung. BNatSchG § 29 Abs. 1.OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.10.1984 - Az. 7 A 30/84.
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1985
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Zusammenfassung
Zu einer ordnungsgemäßen Anhörung anerkannter Naturschutzverbände nach BNatSchG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bedarf es im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren neben der in LStrG § 8 Abs. 3 vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung einer gesonderten Unterrichtung der in Betracht kommenden Verbände über Lage, Art und Umfang des Vorhabens, damit diese prüfen können, ob sie dadurch in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden und, wenn ja, ob das Vorhaben aus ihrer Sicht sachgerecht oder änderungsbedürftig ist. (-y-)
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Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.10, S.377-379, Lit.