EU-Richtlinie 92/50 für öffentliche Dienstleistungsaufträge.

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0027-2957

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IRB: Z 836
BBR: Z 372

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Abstract

Diverse Richtlinien wurden von der EU verabschiedet, um bestehende Hemmnisse bei grenzüberschreitender Firmenkooperation, beim Waren-, Kapitalund Dienstleistungsverkehr sowie im öffentlichen Auftragswesen zu beseitigen. Aufgrund der Öffnung des finanziell reizvollen Bereiches der öffentlichen Auftragsvergabe für alle Unternehmer der EU-Staaten mußte bzw. muß eine Vielzahl von EU-Richtlinien in das deutsche Vergaberecht integriert werden. Durch Änderung des Haushaltsgrundgesetzes und der zugehörigen Vergabeverordnung sowie Verabschiedung der Nachprüfverordnung und der revidierten Verdingungsordnung für Bauleistungen hat die Bundesrepublik den größten Teil der EU-rechtlichen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge in nationales Recht umgesetzt. Somit wurde die Voraussetzung geschaffen, daß nach Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein in sich homogenes Vergabewerk zur Verfügung steht.

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Müll und Abfall

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Nr.7

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S.483-487

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