Das neue Melderecht 2015. Synopse mit erläuternder Einführung. Textausgabe.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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ZLB: R 659/66

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RE

Zusammenfassung

Am 1.5.2015 tritt das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es löst das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen darauf basierenden Meldedatenübermittlungsverordnungen ab. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (BGBl. I S. 1084) wird mit dem BMG das Melderecht in Konsequenz aus der Föderalismusreform im Jahr 2006 grundsätzlich neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht. Eine synoptische Gegenüberstellung von BMG und MRRG ermöglicht eine schnelle Orientierung.

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93 S.

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Rechtswissenschaften und Verwaltung