Beamtenrecht.
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SEBI: 79/1412
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Zusammenfassung
Die Darstellung des Beamtenrechts gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil, den Grundlagen, wird die verfassungsrechtliche Grundlegung des Berufsbeamtentums mit ihren Grundsätzen und den Grundrechten des Beamten mit der Erläuterung des Beamtenbegriffs, der verschiedenen Arten des Beamtenverhältnisses, mit den Bedingungen des Zugangs zum Öffentlichen Dienst und der Beendigung des Beamtenverhältnisses usw. Der dritte Teil betrifft das kollektive Beamtenrecht, dessen Begriff erläutert wird, und die Möglichkeiten der Beamten, als Verband sich an Regelungsverfahren und an der Personalvertretung zu beteiligen. st/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Kommentar, Verwaltungsrecht, Beamtenrechtsgeschichte, Kommunalbediensteter
Zeitschrift
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Köln: Heymann (1979), XXII, 279 S., Reg.
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Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Kommentar, Verwaltungsrecht, Beamtenrechtsgeschichte, Kommunalbediensteter
Deskriptor(en)
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Handbuch des öffentlichen Dienstes; II/1