Statusbericht kommunaler Klimaschutz in Baden-Württemberg. Erste Fortschreibung 2020.

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Baden-Württemberg hat – als zweites Bundesland nach Nordrhein-Westfalen – im Jahr 2013 ein Klimaschutzgesetz erlassen. Der Treibhausgasausstoß des Landes soll bis 2020 um mindestens 25 % sinken, und bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 % angestrebt, jeweils im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landesregierung 2014 ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) entwickelt, das konkrete Strategien und Maßnahmen enthält. Im Klimaschutzgesetz ist auch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz festgeschrieben. Sowohl das Klimaschutzgesetz wie auch das IEKK sollen 2020 novelliert bzw. fortgeschrieben werden. Ein zentrales Element des Änderungsgesetzes ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 42 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050.

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