Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt. Vorbereitende Untersuchung nach § 4 StBauFG.
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1986
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SEBI: 87/3889-4
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Zusammenfassung
Bereits 1973 wurden durch ein Gutachten für einen Teil des Altstadtgebietes der Stadt Osterode am Harz städtebauliche Mißstände im Sinne des § 3 Abs. 2 StBauFG festgestellt. Auf der Grundlage einer Vorbereitenden Untersuchung wurde daraufhin ein Teilbereich von 6,85 ha förmlich zur Sanierung festgelegt, da die gesetzlichen Forderungen, die Sanierung innerhalb einer überschaubaren Zeit durchzuführen und die finanziellen Möglichkeiten der Stadt die Festlegung eines größeren Gebietes nicht zuließen. Durch einen zweiten Beschluß wurden weitere 5,8 ha festgelegt. Mit diesem Bericht sollen nun die Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie Möglichkeiten der Planung und Durchführung der Sanierung aufgezeigt werden. geh/difu
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Osterode am Harz: (1986), ca. 90 S., Kt.; Abb.; Tab.