Urheberschutz von DIN-Normen. § 5 I UrhG. BGH, Urteil v.26.4.1990 - I ZR 79/88 - KG LG Berlin.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1990

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Die aufgrund der Landesbauordnungen durch amtliche Erlasse oder Bekanntmachungen als technische Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführten DIN-Normen sind nach § 5 I UrhG vom Urheberrechtsschutz freigestellt, wenn ihr Text nicht in den Erlassen oder Bekanntmachungen inkorporiert ist, sondern wenn er lediglich im Anhang oder einer allgemein zugänglichen Quelle abgedruckt ist, jedoch auf ihn als maßgebende technische Baubestimmung Bezug genommen wird. Kläger ist das Deutsche Institut für Normung, Beklagter ist eine Verlagsgesellschaft, die in Kalendern mit Genehmigung des Klägers einschlägige DIN-Normen abdruckt. (-y-)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

In: Baurecht, 21(1990), Nr.6, S.765-769

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen