Probleme des Verkehrsimmissionsschutzes - Zum -ausstehenden- Vollzug von § 40 Absatz 2 BImSchG.

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0943-383X

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IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4

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Abstract

Der Autor mahnt an, daß nach fünf Jahren Geltung des § 40 Abs.2 BImSchG, durch den erst die Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde, von Wetterlagen unabhängige Luftverschmutzung durch Kfz-Verkehr zu bekämpfen, der Vollzug dieses § immer noch aussteht. Er wirft aufgrund der immer noch ausstehenden Einigung über die vollzugssteuernde Verwaltungsvorschrift VwV-StVO-ImSch die Frage auf, ob ein Vollzug von § 40 Abs.2 S.1 BImSchG nicht auch ohne Konzentrationswerteverordnung zulässig sei. In seinem Beitrag erörtert er eine Reihe von Problemen die sich stellen würden wenn die VwV-StVO-ImSch nach gegenwärtigem Stand verabschiedet würde. Hierbei spricht er das Maßnahmengebiet und die Verpflichtung zur Verkehrsbeschränkung, letztere auch im Hinblick auf die EG-Luftqualitätsziele an. Eingehend behandelt er die Frage der Verkehrsverflüssigungsplanung, woran er Zweifel anmeldet da auch ein individuelle Verkehrsminderungsplanung durch Kommunen erfolgen könne. Hierfür könnten Verkehrsverbote oder -beswchränkungen gemäß § 40 Abs.2 S.1 BImSchG erforderlich sein. Auch die Abwägung der Verkehrsbedürfnisse wird unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung behandelt.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr.4

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S.190-194

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