Strommengenübertragungen von "jung auf alt" nach dem Atomgesetz: Materielle Kriterien und Rechtsschutz.
Nomos
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2008
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Zustimmungsentscheidung des BMU für die Übertragung von Strommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke ist auf Basis sicherheitsrelevanter Kriterien zu treffen. Dies ergibt sich aus dem gebotenen entstehungsgeschichtlichen, systematischen sowie teleologischen Verständnis von § 7 Abs. 1 b S. 2 AtG. Eine Ingerenz in die Wahrnehmungskompetenz der Länder ist mit einem solchen Verständnis nicht verbunden. Bei der Zustimmung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, an der das Bundeskanzleramt sowie das Wirtschaftsministerium nicht beteiligt werden müssen, wenn ein Übertragungsantrag abgelehnt werden soll. Die Übertragung der für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich vorgesehenen Strommenge auf Grundlage von § 7 Abs. 1 d AtG ist auf die in der Fußnote zur Anlage 3 zum AtG ausdrücklich benannten Atomkraftwerke beschränkt. Anwohner einer empfangenden Anlage können eine Zustimmungsentscheidung des BMU anfechten. difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 127-134
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Energie , Atomenergie , Atomrecht , Energiewirtschaft , Atomkraftwerk , Strom , Atomstrom , Elektrizität