Strommengenübertragungen von "jung auf alt" nach dem Atomgesetz: Materielle Kriterien und Rechtsschutz.

Wollenteit, Ulrich
Nomos
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Datum

2008

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Herausgeber

Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Baden-Baden

Sprache

ISSN

0943-383X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Zustimmungsentscheidung des BMU für die Übertragung von Strommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke ist auf Basis sicherheitsrelevanter Kriterien zu treffen. Dies ergibt sich aus dem gebotenen entstehungsgeschichtlichen, systematischen sowie teleologischen Verständnis von § 7 Abs. 1 b S. 2 AtG. Eine Ingerenz in die Wahrnehmungskompetenz der Länder ist mit einem solchen Verständnis nicht verbunden. Bei der Zustimmung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, an der das Bundeskanzleramt sowie das Wirtschaftsministerium nicht beteiligt werden müssen, wenn ein Übertragungsantrag abgelehnt werden soll. Die Übertragung der für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich vorgesehenen Strommenge auf Grundlage von § 7 Abs. 1 d AtG ist auf die in der Fußnote zur Anlage 3 zum AtG ausdrücklich benannten Atomkraftwerke beschränkt. Anwohner einer empfangenden Anlage können eine Zustimmungsentscheidung des BMU anfechten. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 127-134

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen