Die Haftung des Vorstandes einer Genossenschaft.

Sitzenfrei, Wolfram
Köhler
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Datum

2004

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Herausgeber

Köhler

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Tübingen

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: 2004/2492

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Die Arbeit über den § 34 GenG legt ihren Schwerpunkt auf die organschaftliche Innenhaftung des Vorstandes und versucht dabei, insbesondere zwei Teilbereiche zu vertiefen: Die Ausformung der seitens des Vorstandes einer Genossenschaft zu erfüllenden Pflichten und die Herausarbeitung eines flexiblen und adäquaten Sorgfaltsmaßstabes. Besondere Berücksichtigung finden dabei Art und Grenzen des dem Vorstand bei seinen Entscheidungen zukommenden Ermessens. Ausgangspunkt zur Bestimmung der Pflichten und des Sorgfaltsmaßstabes ist die dem Vorstand zukommende Leitungsmacht, die in seiner organschaftlichen Stellung wurzelt. Hierbei wird ein funktionsübergreifender Ansatz zugrunde gelegt, der eine weitere Unterteilung in gesetzlich geregelte Pflichten, Sorgfaltspflichten und Treuepflichten erlaubt. Neben der Konkretisierung des Haftungstatbestandes wird untersucht, inwieweit der für Vorstände von Genossenschaften geltende Sorgfaltsmaßstab von dem abweicht, der für Vorstände von Aktiengesellschaften gilt. Dabei wird geklärt, ob die Frage nach unterschiedlichen Sorgfaltsmaßstäben teilweise auf der Ebene der zu erfüllenden Pflichten beantwortet werden kann. In einem weiteren Schritt wird gefragt, ob die speziellen genossenschaftlichen Pflichten - zu denen etwa auch die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Mitgliedergeschäft gehört - auf der Ebene des Sorgfaltsmaßstabes zu besonderen Ermessensbindungen führen. Schließlich wird erörtert, ob der Vorstand von Genossenschaften neben solchen besonderen Bindungen tatsächlich einer strengeren Haftung unterworfen ist, als dies beim Vorstand einer AG der Fall ist. Nach der Darstellung der Pflichten und des Sorgfaltsmaßstabes werden die herausgearbeiteten Pflichten mit denen abgeglichen, die in dem Deutschen Corporate Governance Kodex (2002) festgeschrieben wurden. Abschließend werden die übrigen Tatbestandsmerkmale des § 34 dargestellt und weitere mögliche Haftungstatbestände angesprochen. goj/difu

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Seiten

VI, 240 S.

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