Nachhaltigkeitsanforderungen beim Anbau nachwachsender Rohstoffe im europäischen Recht.

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Zur Verringerung von Treibhausgasemissionen setzen sowohl die EU als auch die Bundesrepublik Deutschland auf den Einsatz erneuerbarer Energien. Dabei spielt Biomasse eine wichtige Rolle, denn diese ist sowohl stationär bei der Stromerzeugung und Wärmebereitstellung, als auch als Kraftstoff einsetzbar. Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist allerdings wegen seiner möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in die Kritik geraten. Für Biokraftstoffe hat die EU in Art. 17 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen kürzlich Nachhaltigkeitsanforderungen aufgestellt. Die Umsetzung der Vorschriften in deutsches Recht ist noch in diesem Jahr anvisiert.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 6

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S. 317-321

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