Verfügungs- und Nutzungseigentum?
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1975
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SEBI: Zs 987-4
IRB: Z 935
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Zusammenfassung
Die Krise des Eigentums manifestiert sich in den Versuchen, Essentiale des Eigentumsbegriffs zu trennen. Diese Essentiale sind die Unabänderlichkeit des Begriffes sowie die Untrennbarkeit von Haben und Ausnützendürfen. Ein rechtfertigendes Vorbild für die Trennungsversuche sind weder die historische Rechtsfigur Ober- und Untereigentum, noch, das öffentliche Sachenrecht, noch der Sonderfall der Art. 86 ff. EAGV. Die volle paritätische Mitbestimmung ist mit Art. 14 GG unvereinbar. Die These Kunzes vom Einsatz des Eigentums als selbstenteignende Widmung ist abzulehnen. Eine Vereinbarkeit der vollen paritätischen Mitbestimmung mit Art. 14 GG aus der Sicht des BVerfG ist entgegen Thomas Raiser nicht erkennbar.
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Bayerische Verwaltungsblätter, München (1975) S. 413-419, Lit.