Miet-Vorvertrag oder Mietvertrag?

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IRB: Z 877

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Abstract

Bis zu welchem Zeitpunkt noch ein vorvertragliches Mietverhältnis vorliegt und ab wann schon ein Mietvertrag besteht, konnte bisher durch Urteil nicht abschließend geklärt werden. Dem Wohnungsangebot durch den Vermieter folgt in der Regel eine Angebotsannahme durch den Mietinteressenten. Wenn die Annahmeerklärung eingegangen ist, werden die vorbereiteten Mietvertragsformulare vervollständigt und dem Bewerber zugestellt, die dann unterschrieben binnen einer bestimmten Frist zurückgeschickt werden müssen. In letzter Zeit häufen sich Fälle, wo die Unterzeichnung der Formulare oder nach deren Unterschrift die Übernahme der Mietsache abgelehnt wird. Es wird für diesen Fall die Grundlage für Ansprüche auf entgangene Mieteinnahmen geprüft, wobei auf die Rechtsprechung des AG Helmstedt vom 24.6.1986 verwiesen wird. (hg)

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Keywords

Mietvertrag, Vertragsabschluss, Vertragsfolge, Vertragspartner, Rechtsprechung, Vorvertrag, Wohnungsrecht

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 77(1987), Nr.2, S.74-75

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Mietvertrag, Vertragsabschluss, Vertragsfolge, Vertragspartner, Rechtsprechung, Vorvertrag, Wohnungsrecht

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