Informationen zur Situation des Jugendarbeitsschutzes.
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1969
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Zusammenfassung
Vertreter von Industrie- und Handelskammern, von Gewerkschaften und Jugendämtern, Berufsschullehrer und Werksärzte sind der Meinung, dass von den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes am besten der Berufsschulbesuch und der Urlaub, am schlechtesten die ärztliche Nachuntersuchung und die Bestimmung über die Einrichtungen von Aufenthaltsräumen beachtet wird. Die befragten Jugendlichen zeigten wenig Problembewusstsein vom Jugendarbeitsschutz, von der eigenen Rechtsposition und von Möglichkeiten, ihr Recht durchzusetzen. Die Wirksamkeit des JASchG wird weitgehend durch das jeweilige Betriebsinteresse bestimmt. Seine Wirksamkeit ist um so größer, je ausbildungsbezogener die Tätigkeit von Jugendlichen im Betrieb ist und je stärker sie von Erwachsenenarbeit abgetrennt ist. Die Probleme des Jugendarbeitsschutzes sollten besser im Rahmen einer umfassenden Regelung der Ausbildungs- und Berufsförderung gesehen werden. Ein gesundheitspolitisches Konzept müsste auch den gesundheitlichen Schutz der Jugendlichen zum Gegenstand haben.
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München, Eigenverlag (1969) 107 S., Tab.DJI-Dok.02/69