Kommunale Stadtplanung auf privatem Terrain. München während des Zeitalters der Urbanisierung im Vergleich.

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SEBI: 87/742-4

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Abstract

Wegen der Verfügungsfreiheit des Eigentümers über sein Terrain ließ sich gegen seinen Willen der Eigner kein Stadtplanungskonzept mehr durchsetzen. Spätestens seit 1870 wurde aber Planung wegen der Zunahme und Verdichtung der Bevölkerung in den Großstädten immer dringlicher. Im Gegensatz zu ehemaligen Festungsstädten stand München vor der Situation vieler verteilter Eigentümer. Hier entwickelte die Stadtverwaltung im Zusammenspiel von Juristen und Architekten Grundzüge der bis heute gültigen Planungspraxis. Auch ohne das Eigentum an allen Grundstücken zu erwerben, konnte die Stadt doch planend über sie verfügen. Die Grundbesitzer und ihre Vertreter im Gemeindeparlament stimmten dieser Machtausweitung der Verwaltungsspitze zu, die sich damit im planerischen Verfahren wie in den städtebaulichen Konzeptionen als die führende Stadtgestaltungskraft erwies. kmr/difu

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Stadtentwicklung, Verstädterung, Städtebau, Stadterweiterung, Planungsgeschichte, Bodenpolitik, Bodenmarkt, Infrastruktur, Architektur, Privateigentum, Städtebaurecht, Bebauung, Stadtplanung, Baugeschichte, Siedlungsstruktur, Stadtgeschichte

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München: (1985), Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(phil.Diss.; Univ.München 1986)

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Stadtentwicklung, Verstädterung, Städtebau, Stadterweiterung, Planungsgeschichte, Bodenpolitik, Bodenmarkt, Infrastruktur, Architektur, Privateigentum, Städtebaurecht, Bebauung, Stadtplanung, Baugeschichte, Siedlungsstruktur, Stadtgeschichte

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