Programm zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz.

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Das von der Landesregierung verabschiedete Programm sieht das Ziel aller Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer darin, ,,ihnen die Chance zu sozialer und kultureller Gleichstellung bei weitgehender Erhaltung der nationalen Eigenständigkeit und der Fähigkeit zur Rückkehr zu bieten''. Regelungen und Maßnahmen werden für folgende Bereiche aufgeführt Aufenthaltsregelung (nach fünf Jahren soll im Regelfall eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden), soziale und gesellschaftliche Eingliederung (Beratung und Betreuung, Wohnungswesen, Unfallschutz, politische Mitwirkung in den Gemeinden, berufliche und sprachliche Förderung) sowie Förderung von Kindern und Jugendlichen. - Im umfangreichen Anhang sind die entsprechenden Grundsätze und Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz sowie Auszüge aus den die Ausländerproblematik betreffenden Drucksachen des Landtages abgedruckt.

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Ausländischer Arbeitnehmer, Integration, Eingliederungsprogramm, Arbeit, Sozialwesen, Wohnungswesen, Verwaltung

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Mainz, (1974) 75 S., Abb.; Tab.

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Ausländischer Arbeitnehmer, Integration, Eingliederungsprogramm, Arbeit, Sozialwesen, Wohnungswesen, Verwaltung

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